Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18. November 2025
Diese AGB regeln Vertragsbeziehungen zwischen der DatenKomet (GmbH i. G.), Torstraße 123, 10119 Berlin (im Folgenden „DatenKomet“) und ihren Geschäftskunden (im Folgenden „Auftraggeber“) hinsichtlich Beratungs-, Audit- und Implementierungsleistungen im Bereich Data Science und Machine Learning.
1. Geltungsbereich & Rangfolge
Es gelten diese AGB, ergänzend individuelle Angebote/Statements of Work (SoW). Bei Widersprüchen hat das SoW Vorrang, danach diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind konzeptionelle, analytische und technische Leistungen (u. a. Discovery, Modellierung, API, Monitoring, Audit, Enablement) gemäß Angebot/SoW.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder Gegenzeichnung eines SoW zustande. Änderungen/Erweiterungen bedürfen der Textform.
4. Mitwirkungspflichten
- Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testdaten.
- Benennung verantwortlicher Ansprechpartner.
- Freigaben innerhalb angemessener Fristen.
Unterbleibende Mitwirkung kann Termine/Ergebnisse beeinflussen; Mehraufwände werden gesondert vergütet.
5. Leistungsänderungen
Change-Requests werden bzgl. Wirkung, Aufwand, Risiko bewertet und über Change-Order freigegeben. Zeit-/Kostenpläne werden entsprechend angepasst.
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Fixpreis, Hybrid (Fix + T&M) oder Retainer gemäß Angebot.
- Rechnungsstellung: bei Paketen typ. 50% Kick-off, 50% Abnahme; Enterprise meilensteinbasiert.
- Zahlungsziel: 14 Kalendertage netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Spesen nach Vorabstimmung gegen Nachweis.
- Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechte nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7. Abnahme
Ergebnisse werden gemäß SoW abgenommen. Sofern der Auftraggeber nicht binnen 10 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel rügt, gilt die Abnahme als erfolgt. Teilabnahmen sind möglich.
8. Eigentum & Rechte
Nach vollständiger Zahlung gehen die im SoW vereinbarten Arbeitsergebnisse (Code, Modelle, Dokumentation, Schnittstellen) in das Eigentum des Auftraggebers über. Methoden-/Know-how-Rechte verbleiben bei DatenKomet. Open-Source- und Drittlizenzen gelten entsprechend ihrer Lizenzbedingungen.
9. Vertraulichkeit
Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Ausnahmen: öffentlich bekannte Informationen, rechtliche Verpflichtungen, Informationen aus unabhängiger Quelle. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus fort.
10. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Privacy Policy. Sofern DatenKomet als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO).
11. Referenzen
Presse-/Referenznennungen erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des Auftraggebers.
12. Gewährleistung & Nachbesserung
DatenKomet erbringt Leistungen mit fachüblicher Sorgfalt. Bei Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, stehen gesetzliche Rechte (Minderung/Rücktritt bzgl. betroffener Meilensteine) zu.
13. Haftung
- Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
- Im Übrigen begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden; Haftung für entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
- Keine Haftung für Umstände außerhalb des Einflussbereichs (Drittservices, Datenqualität, Marktveränderungen), sofern nicht vertraglich übernommen.
14. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Ausfälle von Netzen, Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen) sind Pflichten für die Dauer und im Umfang der Störung ausgesetzt. Parteien informieren sich unverzüglich.
15. Laufzeit & Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem SoW. Ordentliche Kündigung von Retainern mit Frist gemäß Vertrag (typ. 30 Tage zum Monatsende). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit und 6 Monate danach unterlassen Parteien die aktive Abwerbung der jeweils direkt projektbeteiligten Mitarbeiter, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Berlin, sofern zulässig.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht (salvatorische Klausel).
- Die deutsche Fassung hat Vorrang.